DERO Home & Living  |  Wunderschöne Wohnaccessoires

Box reused!
Die mehrfache Verwendung, der Umwelt zuliebe!

Um das Einkaufserlebnis unserer Kunden noch nachhaltiger gestalten zu können, verwenden wir großteils gebrauchte Kartonagen und Verpackungsmaterial und schenken ihnen ein zweites Leben. Umverpackungen, Kartonagen und Füllmaterial unserer Anlieferungen, von Kundenretouren sowie von befreundeten Betrieben, werden gesammelt und wiederverwendet.

Die Kartons werden geprüft, ob diese nach wie vor stabil und funktionstüchtig sind, sie werden gereinigt, sowie alte Etiketten entfernt. Diese Verpackungen werden mit einem Etikett „AND AGAIN – ich bin eine weiterverwendete Verpackung“ gekennzeichnet. Es kann sein, dass der Karton leichte Gebrauchsspuren aufweist, dies beeinträchtigt aber auf keinen Fall seine Funktion sowie die Qualität der damit verpackten Waren. Wir bemühen uns das die Verpackung dennoch hübsch aussieht – bitten jedoch um Verständnis, sollte der Karton optisch nicht mehr ganz perfekt sein. Verpackt, versendet – wiederverwendet!

Um den sicheren Transport unserer Waren zu gewährleisten, lässt es sich jedoch nicht komplett vermeiden auch neues Verpackungsmaterial sowie neue Klebebänder zu verwenden. Diese systembeteiligungspflichtigen Verpackungen werden von uns bei der Firma Reclay Systems GmbH lizenziert. “Mit Ihrer gesetzeskonformen Lizenzierung bei Activate stellen Sie die fach- und umweltgerechte Entsorgung und das Recycling Ihrer Verpackungen sicher und tragen so zur Schonung unserer natürlichen Ressourcen bei.” Die Firma Reclay Systems GmbH gewährleistet dementsprechend, bezogen auf die genannten Mengen: – dass diese Verpackungen ordnungsgemäß bei einem System i.S.d. § 7 Abs. 1 VerpackG beteiligt werden und – dass in diesem Umfang eine rechtssichere Pflichtenerfüllung gemäß dem Verpackungsgesetz erfolgt. Die Firma DERO Home & LivingReg. Nummer ZSVR: DE3015823382197 ist Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne von § 3 Abs. 8 des Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 05. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234 ff.) Sie unterliegt hinsichtlich dieser systembeteiligungspflichtigen Verpackungen den Pflichten des Verpackungsgesetzes, insbesondere der Pflicht diese bei einem System i.S.d. § 7 Abs. 1 VerpackG zu beteiligen.

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