Impressum, Medieninhaber:
Dero Home & Living
Alexander Wyhnalek
Haupstraße 2 | 2351 Wiener Neudorf
Österreich | Austria
E-Mail: info@derohome.at
Internet: www.derohome.at
Tel. Shop: +43 (0)676 4338014
Tel.: +43 (0)699 17718888
Ust. Nr: ATU53898705
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich FG Handel
GISA-Zahl: 28877356
Erklärung über die grundlegende Richtung:
Darstellung des eigenen Unternehmens
Handelsgewerbe (Onlineshop / Handel mit Möbeln und Wohnaccessoires)
DVR-Nummer: 4016877
Idee & Konzeption | Gestaltung & Realisierung:
Alexander Wyhnalek, Exit7 Entertainment | info@exit7.net
Text (über uns | about):
PR und mehr / Romana Maria Schmidt
office@pr-und-mehr.at
Rechtstexte geprüft durch:
Rechtsanwälte – Hofbauer // Schweda
kanzlei@hofbauerschweda.at
Trusted Shops Rechtstexter
in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.
Beschwerdeverfahren
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Datenschutzgrundverordnung
Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 mit einheitlicher Wirkung in der EU in Kraft. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig. In unserer neuen Datenschutzerklärung informieren wir Sie gerne ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Unsere Internetseite entspricht den Vorgaben der DSGVO. Detaillierte Informationen finden Sie hier: Dero Home & Living Datenschutzerklärung.
Verpackungsgesetz – VerpackG:
Registrierungsnummer: DE3015823382197-V
Die Firma DERO Home & Living , USt-IdNr: ATU53898705, Reg. Nummer ZSVR: DE3015823382197 ist Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne von § 3 Abs. 8 des Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vom 05. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234 ff.) Sie unterliegt hinsichtlich dieser systembeteiligungspflichtigen Verpackungen den Pflichten des Verpackungsgesetzes, insbesondere der Pflicht diese bei einem System i.S.d. § 7 Abs. 1 VerpackG zu beteiligen.
Die Firma Reclay Systems GmbH gewährleistet dementsprechend, bezogen auf die genannten Mengen:
– dass diese Verpackungen ordnungsgemäß bei einem System i.S.d. § 7 Abs. 1 VerpackG beteiligt werden und
– dass in diesem Umfang eine rechtssichere Pflichtenerfüllung gemäß dem Verpackungsgesetz erfolgt.
Stand: Oktober 2024